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1.-gvp_basistarifvwerk_igz-gultig-ab-01.-april-2024-(stand-2024-04-01) (PDF) (411.09 KB)

Tarifverträge Zeitarbeit – iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft (Stand April 2024)

Auch für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen Branchentarifvertrag. Im Rahmen des Gesetzes “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” verfolgt dieser den “Equal Treatment”-Grundsatz, also die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiherunternehmens – ein Plus an Sicherheit für den Arbeitnehmer.
Als Mitglied des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) wendet PRIMUS den iGZ / DGB – Tarifvertrag schon seit dem 01. Jan. 2004 an.
Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: April 2024) finden Sie hier zum Download.

erlaubnis-arbeitnehmeruberlassung (PDF) (289.85 KB)

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zum Download

Seit dem 1.12.2005 ist PRIMUS im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen.

iso-90012015-jahr-2023-(1) (PDF) (112.03 KB)

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

Die PRIMUS Personaldienstleistungen GmbH hat ein QM-System eingeführt. Seit dem 31.05.2007 sind wir vom TÜV Rheinland entsprechend zertifiziert und gewährleisten so gleichbleibend höchste Qualität, Kundenorientierung und Verbindlichkeit.

ub-vbg-08.2024 (PDF) (221.35 KB)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

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