Auch für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen Branchentarifvertrag. Im Rahmen des Gesetzes “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” verfolgt dieser den “Equal Treatment”-Grundsatz, also die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiherunternehmens – ein Plus an Sicherheit für den Arbeitnehmer.
Als Mitglied des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) wendet PRIMUS den iGZ / DGB – Tarifvertrag schon seit dem 01. Jan. 2004 an.
Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: April 2024) finden Sie hier zum Download.
Seit dem 1.12.2005 ist PRIMUS im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen.
Die PRIMUS Personaldienstleistungen GmbH hat ein QM-System eingeführt. Seit dem 31.05.2007 sind wir vom TÜV Rheinland entsprechend zertifiziert und gewährleisten so gleichbleibend höchste Qualität, Kundenorientierung und Verbindlichkeit.