Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt ein Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer an einen Dritten (Entleiher). Der Verleiher bleibt für Rechte wie die Arbeitsplatzzuweisung und Pflichten wie Gehaltszahlung, Sozialversicherungsanmeldung und Bereitstellung von Schutzausrüstung verantwortlich. Der Entleiher übernimmt das Dispositionsrecht und die Fürsorgepflicht, legt konkrete Arbeitsplätze und -weisen fest und sorgt für Sicherheit sowie Zugang zu Sozialeinrichtungen (z.B. Kantinen).
der GVP-Tarifvertrag ist da!
Ab dem 01.01.2026 gilt bei uns der neue GVP-Tarifvertrag.
Das heißt für dich: feste Monatsstunden, angepasste Zuschläge und mehrere Tariflohnerhöhungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt in einem Merkblatt für euch zusammengefasst.
Einfach herunterladen und in Ruhe nachlesen.