Glossar

Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt ein Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer an einen Dritten (Entleiher). Der Verleiher bleibt für Rechte wie die Arbeitsplatzzuweisung und Pflichten wie Gehaltszahlung, Sozialversicherungsanmeldung und Bereitstellung von Schutzausrüstung verantwortlich. Der Entleiher übernimmt das Dispositionsrecht und die Fürsorgepflicht, legt konkrete Arbeitsplätze und -weisen fest und sorgt für Sicherheit sowie Zugang zu Sozialeinrichtungen (z.B. Kantinen).

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