Die Überlassungsdauer oder Höchstüberlassungsdauer beträgt in der Regel 18 Monate. Danach müssen Zeitarbeitnehmer:innen das gleiche Entgelt wie vergleichbare festangestellte Mitarbeiter:innen erhalten, es sei denn, es liegen Ausnahmeregelungen vor.
der GVP-Tarifvertrag ist da!
Ab dem 01.01.2026 gilt bei uns der neue GVP-Tarifvertrag.
Das heißt für dich: feste Monatsstunden, angepasste Zuschläge und mehrere Tariflohnerhöhungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt in einem Merkblatt für euch zusammengefasst.
Einfach herunterladen und in Ruhe nachlesen.