In der Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet der Begriff "Entleiher" oder "Kundenunternehmen" bzw. Einsatzbetrieb das Unternehmen, das Mitarbeiter:innen von einem Personaldienstleister anfordert und einsetzt. Der Entleiher nutzt die Arbeitsleistung der Mitarbeiter:innen, während der Personaldienstleister für deren Überlassung und Verwaltung zuständig ist.
der GVP-Tarifvertrag ist da!
Ab dem 01.01.2026 gilt bei uns der neue GVP-Tarifvertrag.
Das heißt für dich: feste Monatsstunden, angepasste Zuschläge und mehrere Tariflohnerhöhungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt in einem Merkblatt für euch zusammengefasst.
Einfach herunterladen und in Ruhe nachlesen.