In der Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet der Begriff "Entleiher" oder "Kundenunternehmen" bzw. Einsatzbetrieb das Unternehmen, das Mitarbeiter:innen von einem Personaldienstleister anfordert und einsetzt. Der Entleiher nutzt die Arbeitsleistung der Mitarbeiter:innen, während der Personaldienstleister für deren Überlassung und Verwaltung zuständig ist.