Glossar

Entleiher/Kundenunternehmen/Einsatzbetrieb

In der Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet der Begriff "Entleiher" oder "Kundenunternehmen" bzw. Einsatzbetrieb das Unternehmen, das Mitarbeiter:innen von einem Personaldienstleister anfordert und einsetzt. Der Entleiher nutzt die Arbeitsleistung der Mitarbeiter:innen, während der Personaldienstleister für deren Überlassung und Verwaltung zuständig ist.

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