Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Mitarbeiter:innen für die gleiche Arbeit wie Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb den gleichen Lohn erhalten müssen. Dies soll sicherstellen, dass gleiche Arbeit gleich entlohnt wird, unabhängig von der Beschäftigungsform (festangestellt oder überlassen).