Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Entlohnung für Mitarbeiter:innen, die bei Mitgliedsunternehmen des IGZ-DGB beschäftigt sind. Er umfasst Regelungen zu Arbeitszeiten, Lohnhöhe, Zuschlägen, Urlaubsansprüchen und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten.